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Steuer Tipps bis zum Abwinken

Berliner Wasserbetriebe erneut abgemahnt

Das Bundeskartellamt kämpft weiter gegen die unangemessenen Preise der Berliner Wasserbetriebe. Nach Ansicht  der Bonner Wettbewerbsbehörde seien die Tarife missbräuchlich überhöht worden. Das könne so nicht hingenommen werden. Nach Ansicht von Amtspräsident Andreas Mundt handele es sich um eine der letzten großen Monopole in Deutschland. Eine effektive Kontrolle durch seine Behörde sei wichtig.

Umfangreiche Datenerhebungen in allen 38 deutschen Städten mit mehr als 200.000 Einwohnern haben ergeben, dass die Wasserpreise in der Hauptstadt weit über dem Bundesdurchschnitt liegen. Seit 2010 läuft das Verfahren gegen die Wasserbetriebe. In der ersten Abmahnung war bis 2014 eine Absenkung von 19 Prozent gefordert worden. Nun gab es die zweite Abmahnung. Nach  Angaben des Bundeskartellamts sollen die abgabenbereinigten Wasserpreise in Berlin 2012 durchschnittlich um 21 Prozent gegenüber dem Jahr 2010 reduziert werden, in den Jahren 2013 bis 2015 um durchschnittlich 20 Prozent.

Damit sollen die Berliner Wasserbetriebe für die nächsten vier Jahre zu einer Erlösabsenkung von insgesamt etwa 292 Millionen Euro verpflichtet werden. Dieser Betrag komme den Kunden unmittelbar zugute.

Viele Kritiker sehen den Hauptgrund für die enorm gestiegenen Wasserpreise in den letzten Jahren im Teilverkauf an RWE und Veolia. Zusammen halten sie 49,9 Prozent der Anteile.

Bis zum 29. April bleibt nun Zeit für eine weitere Stellungnahme. Anschließend bereitet das Kartellamt eine rechtlich verbindliche Anordnung zur Senkung der Trinkwasserpreise vor.

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Dieser Eintrag wurde am April 19, 2012 von veröffentlicht.